Haltungsverbot von Tieren wildlebender Art

Seit nun gut einem Jahr, genauer seit dem 01.01.2008 ist in Hessen das halten „Gefährlicher Tiere wildelbender Art“ verboten. Tiere die vorher schon gehalten wurden, durften behalten werden, doch mit ihnen darf weder gezüchtet werden noch darf man sie (innerhalb von Hessen) weiterverkaufen.Doch was überhaupt ist ein „gefährliches Tier wildlebender Art“?

Darunten fallen laut Defintion alle Tiere die im ausgewachsenen Zustand einem Menschen erheblichen Schaden zufügen können (vollständige Liste z.B. auf der Website der Landestierärztekammer) .

Auf der Liste stehen zum Beispiel Riesenschlangen die regelmäßig eine Gesamtlänge von 3m überschreiten und giftige Tiere, wie zum Beispiel Pfeilgiftfrösche und Vogelspinnen. Warum Pferde und Bienen nicht ebenfalls auf dieser Liste stehen, können viele nicht nachvollziehen: Immerhin kann ein Pferd mit rund 600 kg einem Menschen ebenfalls einen erheblichen Schaden zufügen und einen Bienenstich ist weitaus schmerzhafter als die Bisse vieler sogenannter Giftschlangen!

Warum man in Hessen ein generelles Haltungsverbot einführen musste, können viele nicht nachvollziehen. Einige Bundesländer haben Genehmigungen eingeführt zum Halten solcher Tiere. Die Halter brauchen dafür einen Sachkundenachweis und werden regelmäßig vom Veterinäramt kontrolliert ob alles in Ordnung ist, wäre das nicht die bessere Lösung? Viele Reptilienhalter, die vielleicht seit 20 J. Riesenschlangen haben, für sehr viel Geld teilweise ganze Räume in kleine Tropen verwandelt haben, müssen nun bangen, dass an dem Tag wo der Bewohner nicht mehr ist, kein neues Tier mehr einziehen darf.

Viele Tierschützer lehnen schon seit Jahren die Privatehaltung von Reptilien ab, da es kaum möglich sei solche Tiere artgerecht zu halten. Natürlich gibt es auch schwarze Schafe bei der Terrarianern, doch meist sind es genau die, die sehr viel Zeit, Geld und Ideenreichtum in die Gestaltung der Heime ihrer Lieblinge stecken!

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