Haltungsverbot von Tieren wildlebender Art
Donnerstag, den 12. Februar 2009Seit nun gut einem Jahr, genauer seit dem 01.01.2008 ist in Hessen das halten „Gefährlicher Tiere wildelbender Art“ verboten. Tiere die vorher schon gehalten wurden, durften behalten werden, doch mit ihnen darf weder gezüchtet werden noch darf man sie (innerhalb von Hessen) weiterverkaufen.Doch was überhaupt ist ein „gefährliches Tier wildlebender Art“?
